Rechtsanwalt Dietrich Messler hat die Kanzlei im Jahr 1985 gegründet und ist 1996 als Notar zugelassen worden.
Zu Beginn des Jahres 2009 hat sich die Kanzlei um die Rechtsanwälte Christoffer Messler und Gregor Eberhard, LL.M. erweitert.
Seit Dezember 2003 ist die Kanzlei Mitglied der APRAXA Genossenschaft.

Die APRAXA Genossenschaft wurde u. a. mit dem Ziel gegründet, dass interessierte Rechtssuchende auf ein qualitativ hochwertiges Netz von Rechtsanwälten zurückgreifen können, die den besonderen Qualitätsanforderungen der APRAXA entsprechen.
Mitglieder der APRAXA werden daher nur solche Anwaltskanzleien, die die besonderen von APRAXA und deren Kunden geforderten fachlichen und personellen Anforderungen erfüllen, so dass es sich um Kanzleien handelt, in denen einerseits Fachanwälte, andererseits fachbezogen hochqualifizierte Rechtsanwälte tätig sind, die der APRAXA Genossenschaft empfohlen wurden.
Derartige Kanzleien wurden flächendeckend in der Bundesrepublik angeordnet mit dem Ziel, Rechtssuchenden eine qualifizierte Rechts- und Fallbearbeitung zu vermitteln.
Seit Oktober 2008 ist die Kanzlei MESSLER & MESSLER in den Bereichen Beratung und Vertretung in allen rechtlichen Angelegenheiten, Vertretung vor Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden sowie Notariat nach ISO 9001:2000 zertifiziert.
Diese Zertifizierung besagt, dass die Kanzlei ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend der vorgenannten Norm eingeführt hat und dieses wirksam anwendet. Der Nachweis wurde im Rahmen des Zertifizierungs-Audits Bericht-Nr. A07111031 erbracht.
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